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Pferdehaftpflicht

Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll und lohnt sie sich?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Abschluss einer Pferdehafthaftpflichtversicherung Pflicht ist. Es gibt in Deutschland keine Pflicht eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Dennoch ist der Abschluss einer solchen Versicherung durchaus sinnvoll und lohnt sich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung des Tierhalters, zu denen auch Pferdehalter gehören, klar geregelt. Der Halter des Pferdes haftet für Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden. Diese Haftung ist unabhängig von einem Verschulden des Pferdehalters. Weiterhin ist die Höhe der Haftung nach oben auch nicht beschränkt.
Das bedeutet, dass sollte durch ein Pferd ein Schaden verursacht werden, der Halter des Pferdes in unbegrenzter Höhe für diesen Schaden aufzukommen hat.
Hier zeigt sich wie wichtig eine Pferdehaftpflicht ist. Denn die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd übernimmt die Kosten die durch Ihr Tier entstehen.
Da die Pferdehaftpflichtversicherung zu den eher preisgünstigen Versicherungen zählt, sollte ein Pferdebesitzer keinesfalls auf sie verzichten.

Pferdehaftpflicht

Ein Pferd ist ein schönes aber auch ein schreckhaftes Tier. Schnell ist es passiert, dass ein Pferd scheut und durchgeht. Die in einem solchen Fall entstehenden Gefahren können sehr groß sein. Es können Menschen durch Ihr Tier verletzt werden oder Dinge durch Ihr Pferd beschädigt oder zerstört werden. Als Pferdehalter oder Pferdebesitzer haben Sie in einem solchem Fall für die Kosten aufzukommen. Auch noch so brave Pferde sind Tiere und damit unberechenbar.
Stellen Sie sich vor, Ihr Pferd bricht auch der Koppel aus und läuft auf eine vielbefahrene Straße. Es kommt zu einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen und erheblich Schwerverletzten. Nicht nur, dass Sie für den Sachschaden aufkommen müssen, auch der Personenschaden zieht in diesem Fall erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich. Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall der Geschädigten, möglicherweise sogar die Zahlung einer lebenslangen Rente an die Geschädigten sind hier zu nennen. Solche Schäden können schnell zum finanziellen Ruin führen.
Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens abgesichert.

Oft gestellte Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung

Kurz gesagt: Jeder Pferdebesitzer sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung haben. Ein Schaden wegen eines durchgegangenen Pferdes ist schnell passiert. Das Tier erschrickt und bis der Reiter es wieder unter Kontrolle hat, kann es schon passiert sein. Schlimmer noch, wenn das Tier den Reiter abwirft und dieser keine Kontrolle mehr über das Pferd hat. Läuft das Tier dann unkontrolliert herum, ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens bereits sehr hoch. Ist der Schaden dann entstanden, übernimmt die Pferdehaftpflicht den Ersatz der Kosten hierfür.
Eine Pferdehaftpflicht schützt den Besitzer des Tieres also vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche. Weiterhin wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche ab und dies notfalls sogar gerichtlich.
In unserem Pferdehaftpflicht Vergleich finden Sie viele Tarife und günstige Angebote für Ihre Pferdehaftpflichtversicherung.
In der Pferdehaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgesichert.
Ein Personenschaden ist ein Schaden an Leib oder Leben einer anderen Person. Für die Pferdehaftpflichtversicherung bedeutet dies, eine andere Person wurde durch einen Schaden den Ihr Pferd verursacht hat verletzt oder getötet. Ein typisches Beispiel hierfür ist, dass das Tier austritt und hierbei eine Person verletzt wird.
Um einen Sachschaden handelt es sich, wenn durch Ihr Pferd Dinge oder Sachen beschädigt oder zerstört werden. Bricht Ihr Pferd aus der Koppel aus und es passiert dadurch ein Verkehrsunfall bei dem ein Auto beschädigt wird, handelt es sich um einen Sachschaden.
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden der weder einen Sachschden, noch einen Personenschaden darstellt. Ein Beispiel hierfür wäre die Geltendmachung des Verlustes durch ein nicht zustande gekommenes Geschäft.
Unter Deckungssumme versteht man die Summe bis zu der die Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert. Hat man also eine Deckungssumme von einer Million Euro vereinbart, wird ein Schaden bis zu einer Million Euro von der Pferdehaftpflicht beglichen. Sollte der Schaden jedoch höher ausfallen als die bestehende Deckungssumme der Haftpflichtversicherung, muss die übersteigende Summe vom Pferdebesitzer selbst gezahlt werden. Aus diesem Grund sollte man eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen. Wir empfehlen für die Pferdehaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. In dem Pferdehaftpflicht Vergleich können Sie die gewünschte Deckungssumme einfach auswählen und einen günstigen und leistungsstarken Tarif auswählen und auch gleich abschließen.
Der Versicherungsnehmer als Pferdebesitzer ist in der Pferdehaftpflicht versichert. Unabhängig von der Schuldfrage haften Sie aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung für jeden durch ihr Pferd verursachten Schaden. Wenn Sie eine Reitbeteiligung haben oder auch andere Personen außer Ihnen das Pferd reiten, sollten Sie darauf achten, dass auch Fremdreiter, Gastreiter und Personen die eine Reitbeteiligung innehaben mitversichert sind.
In dem Leistungsvergleich können Sie ersehen bei welchen Angeboten dies bereits kostenfrei eingeschlossen ist.
Eine Pferdehaftpflicht gehört zu den günstigeren Versicherungen. Mit unserem Pferdehaftpflicht Vergleich können Sie günstige und leistungsstarke Angebote schnell und einfach berechnen und auch gleich online abschließen.
Es besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für einen Pferdehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aufgrund der möglichen hohen Schadenersatzforderungen die durch einen Schaden der durch Ihr Tier verursacht werden kann, ist eine solche Absicherung jedoch mehr als sinnvoll.
Der Beitrag für die Pferdehaftpflicht ist relativ gering. Ein Pferdebesitzer sollte jedenfalls eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen.

zusätzliche sinnvolle Einschlüsse

In die Pferdehaftpflichtversicherung lassen sich auch Mietsachschäden einschließen. Bei den Mietsachschäden wird unterschieden zwischen Mietsachschäden an beweglichen und an festen Sachen. Mietsachschäden an beweglichen Sachen umfassen beispielsweise Schäden an gemieteten Transportanhängern, während Mietsachschäden an festen Sachen zum Beispiel Schäden am Stall die durch Ihr Pferd verursacht werden umfassen.
Beide Arten von Mietsachschäden können in die Pferdehaftpflicht eingeschlossen werden. Sie können im Vergleichsrechner diese Punkte separat anwählen und erhalten dann Angebote in denen dieser Deckungsbaustein enthalten ist.
Ist dieser Deckungsbaustein in Uhrer Pferdehaftpflichtversicherung enthalten, sind neugeborene Fohlen ab Geburt automatisch für eine bestimmte Zeit über den Vertrag des Muttertieres mitversichert.
Wer sich kein eigenes Pferd leisten kann, ist oftmals Mitglied einer Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie kann von der Mitbenutzung des Pferdes zu Reitzwecken bis lediglich zur Pflege des Tieres reichen.
Sollte eine Reitbeteiligung bestehen, ist es immer sinnvoll diese in die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd mit einzuschließen.
Stellen Sie Ihr Pferd unentgeltlich anderen Personen zu Reitzwecken zur Verfügung, sollte das Fremdreiterrisiko ebenfalls mit versichert werden. Mit diesem Einschluss in der Pferdehaftpflicht ist auch der fremde, das Pferd unentgeltlich nutzende Reiter mit versichert.
Wird Ihr Pferd auch für Kutschfahrten benutzt, stellt dies ein besonderes Risiko dar, das in der Standarddeckung der Pferdehaftpflicht in der Regel nicht enthalten ist. Über eine Deckungserweiterung kann dieses Risiko ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden. Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben diese Erweiterung der Haftpflichtversichtdeckung im Angebot.
Wenn Sie ihr Pferd gewerblich nebenberuflich nutzen und keinen Umsatz damit erzielen der höher als 17500 Euro jährlich ist, können Sie diese nebenberufliche Nutzung ebenfalls in den Vertrag einschließen.
Nimmt Ihr Pferd an Pferderennen teil, kann dies mitversichert werden. In der Regel sind Veranstaltungen bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt in der Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.

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