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Hundehaftpflicht

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung wichtig und was ist in der Hundehaftpflicht versichert?

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern eine Pflichtversicherung. Aber auch in den Bundesländern in denen keine Versicherungspflicht für Ihren Hund besteht, ist diese Absicherung mehr als sinnvoll und angeraten.
Versichert sind in der Hundehaftpflicht Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden die durch Ihren Vierbeiner verursacht werden.
Es muss nicht unbedingt der Fall sein, dass Ihr Hund jemanden beisst und verletzt, damit ein Schadensfall entsteht. Springt Ihr Hund einen Passanten an und verschmutzt dessen Kleidung und diese muss gereinigt werden, stellt dies bereits einen Schaden dar. Denn Sie als Hundehalter sind immer für jeden Schaden verantwortlich und haftbar der durch Ihren Liebling verursacht wird. Eine Schuldfrage wird hier nicht geprüft. Der Tierhalter ist immer zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Dies ist nur ein Beispiel für einen kleineren Schaden. Stellen Sie sich vor, Sie binden Ihren Hund vor einer Bäckerei an, um kurz Brötchen kaufen zu gehen. Ein Kunde möchte ebenfalls in diese Bäckerei und Ihr Hund bellt ihn an. Der Kunde erschrickt und weicht zurück. Hierbei stolpert er und fällt unglücklich. Durch den Sturz verletzt er sich erheblich und muss ins Krankenhaus. Der Verletzte macht bei Ihnen die Krankenhauskosten, Arztkosten, Verdienstausfall und eventuelle weitere Kosten für den entstandenen Schaden geltend.
Auch in diesem Fall ersetzt Ihnen die Hundehaftpflichtversicherung die gegen Sie gestellten Ansprüche.

Hundehaftpflichtversicherung

Ein Schaden ist schnell passiert. Auch der allerliebste und harmloseste Hund kann einen Schaden verursachen.
Ihr Hund sieht beim Gassi gehen einen anderen Hund und möchte mit ihm spielen. Dafür versucht er angeleint zu dem Artgenossen zu kommen. Weil Sie mit Ihrem Vierbeiner auf dem Gehweg einer Straße unterwegs sind und sich der andere Hund auf der anderen Straßenseite befindet, zieht Ihr Liebling an der Leine und macht einen Schritt in Richtung Straße. Ein Autofahrer, der zufällig vorbei fährt, weicht aus und es kommt zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Beide Fahrer werden verletzt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen ist erheblich.
Die betroffenen Fahrzeugführer machen die Reparaturkosten für die Fahrzeuge sowie die Arztkosten bei Ihnen als Hundehalter geltend. Der Schaden läuft sich auf insgesamt 24000 Euro.
Sie als Besitzer des Hundes müssen für diesen Schaden aufkommen. Ihre Hundehaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden und das finanzielle Risiko für Sie.

FAQ (häufige Fragen) zur Hundehaftpflichtversicherung

Einfach auf den Punkt gebracht: Jeder Hundebesitzer sollte eine Hundehaftplichtversicherung besitzen. Durch unglückliche Umstände oder einen Moment der Unaufmerksamkeit ist schnell eine Situation entstanden, die den Hundebesitzer in eine Schadenersatzpflicht bringen kann.
Bei einem Personenschaden können diese Schadenersatzforderungen recht schnell große Höhen erreichen.
Hat man als Hundehalter keine entsprechenden finanziellen Mittel in der Rückhand, kann eine Schadensersatzforderung schnell auch zum finanziellen Ruin führen.
Kommen Forderungen wegen Krankenhausaufenthalten, Arztkosten oder Verdienstausfall auf einen Hundebesitzer zu, stehen schnell fünfstellige Schadenersatzforderungen für den Hundebesitzer im Raum.
Eine Hundehaftplichtversicherung schützt den Tierhalter vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche und wehrt sogar unberechtige Forderungen ab.
In unserem Hundehaftpflicht Vergleich finden Sie günstige Angebote für die Hundeversicherung.
In der Hundehaftpflichtversicheurng sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgesichert, die durch Ihren Hund verursacht wurden.

Was versteht man unter Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden?

Personenschäden:
Unter einem Personenschaden in der Hundehaftpflichtversicherung versteht man einen Schaden, der an einer Person durch Ihren Hund versacht wird. Hierbei kann es sich um einen Schaden handeln der direkt oder indirekt verursacht wird. Ein direkter Schaden wäre beispielsweise ein Hundebiss durch den eine Person verletzt wird. Ein indirekter Personenschaden läge vor, wenn Ihr Hund einen Passanten anbellt. Dieser erschrickt, weicht zurück, stürzt und verletzt sich hierbei.

Sachschäden:

Ein Sachschaden liegt vor, wenn das Eigentum eines Dritten beschädigt oder zerstört wird. Ein Sachschaden wäre, wenn Ihr Hund die Kleidung eines Anderen zerreisst oder verschmutzt oder wenn er bei einem Besuch bei Freunden deren Sofa zum Fressen gern hat und es anknabbert. Aber auch, wenn Ihr Hund auf die Strasse läuft und ein Auto ausweicht und hierbei einen Unfall hat und beschädigt wird, fällt dies unter Sachschaden.

Vermögensschäden:

Unter einem Vermögensschaden ist ein Schaden zu verstehen, der weder einen Personenschaden, noch einen Sachschaden darstellt. Beißt Ihr Hund einen Geschäftsmann und diesem geht nachweislich hierdurch ein wichtiger Geschäftsabschluss verloren, handelt es sich bei diesem Verlust um einen Vermögensschaden. Auch Vermögenschäden sind durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Versicherungssumme heißt in der Haftpflichtversicherung Deckungssumme. Die Deckungssumme stellt den Betrag dar, bis zu der Höhe die Versicherung einen Schaden maximal bezahlt.
Da gerade bei einem Personenschaden die Forderungen gegen den Hundehalter sehr hoch werden können, sollte auch eine entsprechend hohe Deckungssumme in der Hundehaftpflicht vereinbart werden.
Stelllen Sie sich vor, Ihr Hund springt einen Fußgänger an, dieser stürzt dadurch auf die Straße und wird unglücklicherweise von einem vorbeifahrenden Auto erfasst.
Der Fußgänger wird hierbei schwer verletzt und erleidet eine Querschnittslähmung. Er macht bei Ihnen den entstanden Schaden für Arztkosten, Krankenhauskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sowie eine eventuelle lebenslange Rente geltend. Ihre Hundehaftpflicht übernimmt diese Forderungen, aber maximal bis zur gewählten Deckungssumme.
Deshalb ist es wichtig eine entsprechend hohe Deckungssumme zu wählen. Wir empfehlen hier mindestens drei Millionen Euro.
In der Tierhalterversicherung zu der auch die Hundehaftpflicht gehört, sind Sie als Versicherungsnehmer und Hundehalter versichert. Ebenfalls versichert sind die Personen bei Ihnen im Haushalt leben und die Aufsicht über den Hund haben, wenn er Gassi geführt wird oder diesen Personen die Aufsicht über den Hund haben.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit in Ihrer Hundeversicherung Personen die ab und zu einmal auf Ihren Hund aufpassen oder ihn ausführen mit zu versichern. Hierzu muss das so genannte Fremdhüterisiko in den Vertrag eingeschlossen werden. In unserem Vergleich für die Hundeversicherung können Sie diesen Punkt auswählen.
Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund können Sie bereits für einen Beitrag von unter 100 Euro im Jahr bekommen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung gehört also eher zu den günstigen Angeboten im Versicherungsmarkt.
Die Hundehalterhalterhaftpflicht ist grundsätzliche keine Pflicht. In einigen Bundesländern besteht jedoch eine Versicherungspflicht für Hundehalter. Diese Bundesländer sind: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, sowie Thüringen.

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen besteht eine Pflicht zur Versicherung von als gefährlich eingestuften Hunden - so genannten Listenhunden. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bilden Ausnahmen. Während in Nordrhein-Westfalen eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht für Hunde mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg besteht, ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundeversicherung keine Pflicht (Stand 2018).

zusätzliche sinnvolle Einschlüsse

Wenn Ihr Hund in gemieteten Räumlichkeiten einen Schaden an diesen verursacht, handelt es sich um einen Mietsachschaden. Dies könnte zum Beispiel eine zerkratzte Tür in einem Hotelzimmer sein oder er pieselt auf den Teppichboden eines Hotelzimmers.
Mietsachschäden können ebenfalls in die Versicherung eingeschlossen werden. Welche Versicherungsgesellschaften dies anbieten, können Sie mit unserem Hundehaftpflicht Vergleich ermitteln.
Unter Fremdhüterrisiko versteht man in der Hundehaftpflicht, dass eine dritte Person die gefälligkeitshalber Ihren Hund hütet oder ausführt während dieser Tätigkeit einen einen durch Ihren Hund verursachten Schaden zu verantworten hat.
Lassen Sie Ihren Vierbeiner öfter unter Aufsicht anderer Personen, wie Nachbarn oder Freunden, sollten Sie das Fremdhüterrisiko unbedingt in Ihren Haftpflichtvertrag für Ihren Hund einschließen.
Zu beachten ist hierbei, dass das Fremdhüterisiko nur bei unentgeltlicher Beaufsichtigung Ihres Hundes abgesichert ist. Handelt es sich um gewerbliche Beaufsichtigung, muss der gewerbliche Hüter eine eigene Haftpflichtversicherung hierfür abschließen.
Wenn Sie Ihren Hund mit ins Ausland nehmen, beispielsweise auf eine Urlaubsreise, sollten Sie darauf achten, dass auch Schäden im Ausland in Ihrer Hundeversicherung beinhaltet sind.
Hierbei handelt es sich um Schäden, die Ihr Hund verursacht, wenn er ohne Leine geführt wird. Ein solcher Schaden läge vor, wenn Sie Ihren Hund unangeleint ausführen und er einen Artgenossen auf der anderen Straßenseite sieht und auf diesen zuläuft. Ein Auto muss ausweichen und verursacht hierbei einen Unfall.
Die meisten Versicherungen haben diesen Punkt in den Versicherungsbedingungen beinhaltet. Dennoch sollten Sie prüfen, ob dies in Ihrer Hundeversicherung enthalten ist.
Die Ausfalldeckung oder Forderungsausfalldeckung ist ebenfalls eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Hundehaftpflicht. Ist dieser Einschluss in der Versicherung vereinbart, wird Ihnen von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung ein Schaden ersetzt, der Ihnen von einem Dritten zugefügt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schädiger selbst den Schaden nicht begleichen kann und auch keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt.
Normalerweise müssen Sie in einem solchem Fall selbst für Ihren Schaden aufkommen.
Damit die Forderungsausfalllversicherung leistet, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers festgestellt sein. Hierzu muss zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet sein und fruchtlose Pfändungsmaßnahmen erfolgt sein. Liegt diese Voraussetzung vor, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers festgestellt.
Weiterhin muss die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers auch gerichtlich festgestellt sein.
Die Ausfalldeckung stellt bewusst auf größere Schäden ab. Deshalb wird regelmäßig eine Selbstbeteiligung für diesen Deckungsbaustein vereinbart. Diese Selbstbeteiligung liegt normalerweise zwischen 2000 und 5000 Euro. Die Höhe der Selbstbeteilung ist bewusst nicht niedrig gewählt, um Kleinschäden und den Missbrauch der Versicherung zu Lasten der Versichertengemeinschft zu vermeiden.
In unserem Vergleich Hundehaftpflicht können Sie wählen, ob Ihre Hundeversicherung diese zusätzliche Absicherung enthalten soll.
Ist Versicherungsschutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten vereinbart, leistet die Hundehaftpflichtversicherung auch dann, wenn ein Schaden durch Ihren Hund verursacht wird, wenn Sie gegen Halterpflichten verstoßen.
Führen Sie Ihren Hund ohne Leine aus und es besteht Leinenzwang an diesem Ort, verstoßen Sie gegen die Halterpflichten. Kommt es zu einem Schaden durch Ihren Hund, obwohl Sie gegen Halterpflichten verstoßen, wird der Schaden im Regelfall nicht von Ihrer Hundeversicherung reguliert.
Ist jedoch vereinbart, dass Ihre Tierhalterhaftpflicht auch bei einem Schaden zahlt, wenn gegen Halterpflichten verstoßen wurde, werden auch solche Schäden durch Ihre Hundehaftpflicht beglichen.
Es kann immer einmal passieren, dass Ihr Rüde sich verliebt und hierbei Nachwuchs entsteht. Ist dieser Deckakt von dem Besitzer der Hündin weder gewollt noch gewünscht, muss der Besitzer des Rüden für die Folgen der ungewollten Trächtigkeit der Hündin aufkommen. Ist im Versicherungsvertrag vereinbart, dass die Hundehaftpflicht auch den ungewollten Deckakt mit abdeckt, werden diese Kosten ebenfalls von der Versicherung übernommen.

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